Sachkundeprüfung Niedersachsen

Der Hundeführerschein

Nach dem Niedersächsischen Hundegesetz (NHundG) welches im Juli 2011 in Kraft getreten ist, müssen Hundehalter seit dem 1. Juli 2013 ihre Sachkunde nachweisen.


Ich bin anerkannte Prüferin und zur Abnahme der theoretischen und praktischen Sachkunde von Hundehaltern gemäß §3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz berechtigt.


Auch wenn Sie nicht bei uns zur Hundeschule gehen, haben Sie die Möglichkeit, bei uns den Sachkundenachweis abzulegen. Der Sachkundenachweis kann direkt erworben werden. Vorbereitende Kurse sind nicht verpflichtend können aber auf freiwilliger Basis bei uns besucht werden.


Die theoretische Prüfung (vor Anschaffung des Hundes) wird im Einzeltermin am PC erfolgen. So können Sie Ihr Ergebnis und die Bescheinigung gleich mitnehmen. Zur Vorbereitung auf die theoretische Prüfung sollten Sie sich auf  folgende Themen vorbereiten.
Sachkundenachweis für Hundehalter
Sachkunde für Hundehalter

Prüfungsinhalte: Sozialverhalten, Ausdrucksverhalten, Lerntheorien, Haltung und Pflege, Rassekenntnisse, Hund in der Öffentlichkeit, Ernährung, Hund und Recht. Sollten Sie lerntheoretische Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich auch kurzfristig telefonisch zu Verfügung.


Die praktische Prüfung ist während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.
Der Termin zur praktischen Prüfung erfolgt nach bestandener Theorieprüfung.

Praktische Prüfungsinhalte:

Ablenkungsarmer Teil:
•    Handling am Hund
•    Kontrolliertes Gehen an der Leine
•    Sitz, Steh oder Platz.
•    Kommen auf Zuruf.
•    Begegnungssituationen wie Jogger, Skater, Spaziergänger, andere Hunde.


Verkehrsöffentlicher Teil:

•    Gehen an stark befahrener Straße.
•    Überqueren einer Straße.
•    Begegnungen mit Radfahrern, Kinderwagen, Menschengruppen.


Kosten: Theorie 60,- € als Online-Prüfung, Praxis 70,- €


Hundehaltergesetz in Niedersachsen

•    Jeder, der ab dem 01.07.2013 nicht für mind. 2 Jahre einen Hund gehalten hat oder eine  
      gleichwertige Anerkennung besitzt, muss einen Sachkundenachweis ablegen.
      (Eine Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden ist abzuschließen.)
•    Ein Hund ist spätestens ab dem 6ten Lebensmonat durch einen Chip zu kennzeichnen.
•    Hunde sind so zu führen, dass von ihnen keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.
•    Jeder Hundehalter/in muss ihren/seinen Hund beim zentralen Hunderegister anmelden.                                                                                         www. hunderegister-nds.de
 

Downloads:

•    Prüfungsordnung Theorie

•    Prüfungsordnung Praxis